Kaufvertrag Boot

zwischen

………………………………………………………………………………               (nachfolgend Verkäufer genannt)

und

………………………………………………………………………………               (nachfolgend Käufer genannt)


§ 1 Gegenstand

Der Verkäufer verkauft das Segel-/Motorboot Name: " …………………"  auf der Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung an den Käufer.

§ 2 Technische Bootsdaten

Vgl. beigefügtes technisches Datenblatt, das Bestandteil dieses Kaufvertrages ist.

§ 3 Kaufpreis (1) Als Gegenleistung verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von
€ …………………………

(in Worten: ……………………………………………………Euro).

(2) Der Kaufpreis ist in voller Höhe bei der Übergabe des Bootes bar an den Käufer fällig.

 


§ 4 Garantien/Gewährleistung

(1) Der Verkäufer garantiert weiter nach § 443 Abs. 1 BGB, dass das Gebrauchtboot sowie sämtliche Ausrüstungsgegenstände frei von Rechten Dritter ist und dass etwaige Zölle und Steuern - insbesondere Einfuhrumsatzsteuer - vollständig bezahlt worden sind. Für den Fall, dass - wider Erwarten - der Käufer insoweit von Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Verkäufer hiermit, den Käufer von sämtlichen insoweit entstehenden Kosten und Zahlungsverpflichtungen freizuhalten sowie entstandene und zukünftig noch entstehende Schäden auszugleichen.

(2) Der Verkäufer erklärt, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. Im Übrigen erfolgt die Veräußerung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 6 Übergabe (1) Die Übergabe erfolgt am …………………………


§ 7 Ausrüstungsliste (s. u.)

Die diesem Vertrag beigefügte Ausrüstungsliste gilt nach Unterzeichnung der Liste durch beide Parteien als in den Vertrag einbezogen. Sämtliche Ausrüstungsgegenstände, die in der Ausrüstungsliste genannt sind, werden als Zubehör des Gebrauchtbootes den Regelungen dieses Vertrages unterworfen.

Die Parteien bestätigen, ein Exemplar dieses Vertrages nebst Anlagen (Technisches Datenblatt, Ausrüstungsliste) für ihre Unterlagen erhalten zu haben.


§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Kaufvertrages hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer vertraglichen Lücke.




 

Anlage:

Ausrüstungsliste:



 

 

 

 

 

 

 

 

…Ort……………, …Datum……………………………                          ……………………………………………………………………

                                                                                  Betrag in Höhe von …………………€ erhalten

                                                                                                                    

 

 

 

……………………………………………………………………                                    ……………………………………………………………………

Verkäufer                                                                    Käufer